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Corona-Update vom 20.08.2021

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  • Beitrags-Kategorie:Allgemein / Corona

Maßnahmen wegen der Überschreitung der Inzidenzwerte von 35 bzw. 50

Seit letzter Wochen sind die Inzidenzwerte stark angestiegen. Aus diesem Anlass hat der der Kreis Bergstrasse neue Allgemeinverfügungen zur Eindämmung der Inzidenz erlassen:

  • Der Einlass in die Innenräume von Sportstätten für Personen ab 6 Jahren ist nur mit Negativnachweis zulässig!
    D.b. es ist eines folgender Nachweise erforderlich:
    • Impfnachweis
    • Gensenennachweis
    • Testnachweis
  • Ab Schulbeginn sind auch die Testhefte, die von der Schule ausgegeben werden als Nachweis verwendbar.
    Wenn hier nur Antigen-Tests verwendet werden, gelten diese nur 24 Std. nach Durchführung.
  • Für Personen die einen Negativtestnachweis benötigen, (dies gilt auch für Schüler bis die Schule startet)
    • kann ein Testnachweis (PCR) aus einem Testzentrum verwendet werden (max. 48 Std. alt) oder
    • es kann ein Selbsttest vor dem Training unter Aufsicht und Dokumentation durchführt werden.
  • Laut hessischer Landesregierung gilt das nicht für Personen unter 6 Jahren. Allerdings empfehlen die BlackDogs, bei solchen Trainingseinheiten, die Teilnehmer ebenfalls nur mit Negativtest am Training teilnehmen zu lassen.
  • Grundsätzlich ist es den Trainern überlassen, wie sie das Risiko einschätzen. 
    Das kann bedeuten,
    • dass eventuell kein Training stattfinden
    • Training nur im Freien stattfindet
    • Training immer mit Test stattfindet

Spiele und Veranstaltungen

Bei Spielen und Veranstaltung während dieser Inzidenzwerte gelten folgende Bestimmungen:

  • Für die Einhaltung der 3G-Regeln aller am Spiel Teilnehmenden ist der Veranstalter zuständig. D.h. bei Heimspielen/-veranstaltungen hat der Trainer das Hausrecht und muss sich von ALLEN Teilnehmenden den Negativnachweis vorzeigen lassen.
  •  Alle Teilnehmer müssen für die Kontaktnachverfolgung identifiziert werden. (Luca-App Start prüfen oder schriftliche Dokumentation). 
  • Das Hygienekonzept der entsprechenden Hallen (Abstand bei den Sitzplätzen, Eintritt / Austritt mit Maske, Hände desinfizieren) muss eingehalten werden.
  • Die Prüfung gilt auch für Zuschauer.
  • Die Trainer können Personen delegieren, die ihnen die Prüfungsarbeit abnehmen.

Weitere Informationen findet ihr auf den Seiten von:
der hessischen Landesregierung:
https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen 

dem Landessportbund:
https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/

Leider ist es immer noch eine schwere Zeit mit viel mehr Aufwand für Training und Sportveranstaltungen.
Alle Teilnehmer (Trainer, Spieler, Helfer und Zuschauer) bitte ich hierfür um Verständnis und die Trainer zu unterstützen.

Bei Fragen kommt auf mich zu.

tvheppenheim@gmx.net

Viele Grüße

Armin Matthießen
Hygienebeauftragter / TV Heppenheim